BF17 – was Eltern wissen müssen

Meist lassen sich die Eltern als Begleitperson für Begleitetes Fahren mit 17 eintragen. Doch auch ein Arbeitskollege, Ausbilder in der Firma, der Trainer im Verein oder auch ältere Geschwister oder Freunde können sich registrieren lassen. Es muss also nicht unbedingt eine verwandtschaftliches Verhältnis bestehen. Jedoch gibt es einige gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Diese sind:
Mindestalter 30 Jahre
Führerschein seit 5 Jahren oder länger
maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister (sollten es mehr Punkte sein beraten wir gerne, welche Möglichkeiten es gibt)
Zusätzlich gute Nerven auf beiden Seiten 😉